Gemeinderat setzt Grenzen für private Baugebiete – Fischereiverein soll unterstützt werden
Wie groß sollen private Baugebiete in Straßkirchen künftig werden dürfen? Mit dieser grundsätzlichen Frage beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 31. August. Daneben ging es unter anderem um die Entwässerungsgebühren, mehrere Bauvorhaben, eine mögliche Unterstützung des Fischereivereins sowie die neue Tempo-30-Zone in der Heilmbauersiedlung.
Klare Leitlinien für private Baugebiete
Der Gemeinderat hat mehrheitlich neue Leitlinien für die künftige Entwicklung von Wohnbauflächen beschlossen. Private Investoren dürfen demnach je Entwicklungsabschnitt höchstens 5.500 Quadratmeter Wohnbaufläche und maximal 20 Wohneinheiten verwirklichen.
Größere Baugebiete sollen künftig ausschließlich von der Gemeinde entwickelt werden. Dadurch möchte der Gemeinderat stärker beeinflussen können, in welchem Umfang und in welchem Tempo Straßkirchen wächst. Umfangreichere private Vorhaben bleiben grundsätzlich möglich, müssen jedoch in entsprechend kleinere Entwicklungsabschnitte aufgeteilt werden.
Fischereiverein soll grundsätzlich Unterstützung erhalten
Ausführlich beraten wurde auch über einen Zuschuss für den geplanten Neubau des Vereinsheims des Fischereivereins Irlbach-Straßkirchen. Beantragt worden war eine Unterstützung in Höhe von 20.000 Euro.
In der Sitzung wurde deutlich, dass Bürgermeister Andreas Dengler und der gesamte Gemeinderat eine finanzielle Unterstützung des Vereins grundsätzlich befürworten. Offen ist damit weniger das Ob als vielmehr das Wie: Die genaue Höhe, die Voraussetzungen und der mögliche Zeitpunkt eines Zuschusses müssen noch geklärt werden.
Der beantragte Betrag ist im Gemeindehaushalt für das Jahr 2026 derzeit nicht darstellbar. Hinzu kommt, dass zunächst nachvollziehbare und möglichst einheitliche Maßstäbe für die Förderung von Vereinen geschaffen werden sollen. Die Verwaltung wird deshalb die bisherigen Vereinszuschüsse der Gemeinde zusammentragen. Auf dieser Grundlage soll eine allgemeine Förderrichtlinie erarbeitet werden. Eine endgültige Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt des Zuschusses fiel in dieser Sitzung noch nicht.
Neue Grundlagen für die Entwässerungsgebühren
Für die nächste Berechnung der Entwässerungsgebühren legte der Gemeinderat einen vierjährigen Kalkulationszeitraum fest. Dieser umfasst die Jahre 2027 bis 2030. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt für diesen Zeitraum bei vier Prozent.
Vereinfacht gesagt ist dieser Zinssatz ein Bestandteil der Gebührenberechnung für das in der Entwässerungseinrichtung gebundene Kapital. Die Beschlüsse legen zunächst die Grundlagen für die anstehende Kalkulation fest. Über die konkrete Höhe der künftigen Entwässerungsgebühren ist damit noch nicht entschieden.
Mehrere Bauvorhaben behandelt
Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat unter anderem für die Änderung der Dachform einer Garage mit Terrassenüberdachung, für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport am Hochfeldweg sowie für die Umnutzung eines Teils einer Garage zu einem Pferdestall in Stetten.
Abgelehnt wurde dagegen ein geplantes Einfamilienhaus in der Siedlung im Bereich des Bebauungsplans „Beim Heilmbauer“. Für das Vorhaben waren mehrere Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplans beantragt worden.
Der wesentliche Kritikpunkt war die vorgesehene Lage des Gebäudes. Das Haus sollte weiter in Richtung Straße gerückt werden und wäre dadurch nicht mehr in einer Flucht mit den angrenzenden bestehenden Wohnhäusern gestanden. Aus Sicht des Gemeinderats hätte sich das Gebäude damit nicht ausreichend in die vorhandene Bebauung eingefügt.
Wegstreckenentschädigung für den Bürgermeister
Beschlossen wurde außerdem eine monatliche Wegstreckenentschädigung von 75,90 Euro für Bürgermeister Andreas Dengler. Sie gilt rückwirkend ab Mai 2026 und beruht auf den dokumentierten dienstlichen Fahrten der Monate Mai bis Juli.
Dabei handelt es sich um eine pauschale Erstattung für dienstlich veranlasste Fahrten. Während dieses Tagesordnungspunktes wurde die Sitzungsleitung vorübergehend an ein anderes Mitglied des Gemeinderats übergeben.
Aufträge für die Ganztagsbetreuung
Unter den Bekanntgaben informierte die Gemeinde über weitere Auftragsvergaben für die Ganztagsbetreuung an der Schule. Vergeben wurden Arbeiten für die Kücheneinrichtung und für die Fenster.
Auf die Nennung der beauftragten Unternehmen und der jeweiligen Auftragssummen wird in dieser Zusammenfassung verzichtet.
Tempo 30 in der Heilmbauersiedlung
In der Heilmbauersiedlung ist inzwischen eine neue Tempo-30-Zone eingerichtet worden. Sie umfasst die Schützenstraße, die Pfreimdengasse, die Frühlingsstraße, die Heilmbauernstraße, die Lerchenstraße, den Kapellenweg und den Rosendornweg.
Innerhalb der Zone gilt grundsätzlich „rechts vor links“. Die bisherigen vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen wurden deshalb weitgehend entfernt. Verkehrsteilnehmer sollten sich besonders in der Anfangszeit aufmerksam auf die veränderte Vorfahrtsregelung einstellen.
Termine und weitere Bekanntgaben
Die Abschlussveranstaltung der Dorferneuerung Paitzkofen wurde für Dienstag, den 8. September, angekündigt. Außerdem findet am 23. Oktober ein Benefizkonzert des Bayerischen Polizeiorchesters statt.
Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass für das Restaurant Mampferia ein neuer Pächter gesucht wird.